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Rechtsformen: KG
Die Kommanditgesellschaft schränkt, im Gegensatz zur OHG die private Haftung zumindest teilweise ein. Sie benötigt nämlich einen voll haftenden Gesellschafter (Komplementär), und einen Kommanditisten der jedoch nur mit dem Vermögen haftet, welches er in die KG eingebracht hat. Nur der Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt.

Von Aaron Kahlau

 
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